FAQs
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Welche Therapieformen werden in der Praxis angewandt?
Ich biete Ihnen als Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin mit kognitiv-verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt Hilfe in verschiedenen Problembereichen und Lebenssituationen an. Ich arbeite hierbei nicht nur mit „klassischen“ Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, sondern auch mit anderen nachweislich wirksamen Therapieverfahren, wie etwa Achtsamkeit, Imaginationsverfahren, Schematherapie und Acceptance-und-Commitment-Therapie.
Meine Praxis hat einen Schwerpunkt auf Gruppentherapie, Einzeltherapieplätze kann ich nur in sehr seltenen Fällen anbieten.
Dabei ist Gruppentherapie nach der aktuellen Studienlage das wirksamere Verfahren.
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Was ist die Basisgruppe Schemaherapie?
Es handelt sich um eine "Schnuppergruppe Schematherapie" (4 Termine)
In dieser Gruppe haben Teilnehmende die Gelegenheit, einen ersten Einblick in die Schematherapie in der Gruppe zu bekommen. Es werden Grundlagen vermittelt und in kleinen Übungen umgesetzt.
Die Basisgruppe soll für Teilnehmenden als Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine längerfristige Gruppentherapie im schematherapeutischen Kontext für sie in Frage kommt. Sie kommt sowohl für Personen in Frage, die erstmalig Therapie suchen, als auch für therapieerfahrenere Personen.
Vorraussetzungen:
Durchführung von mindestens einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei Dipl.-Psych. Sarah Weber
Teilnahme an allen 4 Terminen möglich
Nach der Teilnahme an der Basisgruppe kann nach Absprache der Übergang in eine Therapiegruppe erfolgen, sobald ein für Sie geeigneter Platz verfügbar ist. Beachten Sie bitte, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt, u.a. von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit, aber auch von der Zusammensetzung der Gruppe.
Die Teilnahme an der Basisgruppe erfolgt im Rahmen der sogenannten „Gruppentherapeutischen Grundversorgung“ und soll einen niederschwelligen Einblick in die Gruppentherapie ermöglichen. Sie kann auch während einer laufenden Einzeltherapie genutzt werden. Ein Wechsel in eine andere ambulante Therapie (Einzel- oder Gruppentherapie) ist auch nach der Teilnahme problemlos möglich.
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Welchen Schwerpunkt hat die Praxis?
Als Psychologin mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer Ausbildung biete ich Ihnen meine Hilfe bei vielen verschiedenen Problembereichen an. Hierzu zählen z.B. Angststörungen, Depressionen und Belastungsstörungen.
Darüber hinaus habe ich verschiedene Spezialisierungen. So habe ich mich durch Fortbildungen und therapeutische Erfahrungen insbesondere auf die Bereiche Traumatherapie und Schmerztherapie spezialisiert.
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Wie bekomme ich ein Erstgespräch?
Zur Abklärung der Möglichkeit eines Erstgesprächs und ggf. Terminvereinbarung können Sie uns per Email, über unser Kontaktformular oder über gruppenplatz.de eine Nachricht hinterlassen. Gerne können Sie auch eine Rückrufnummer angeben und eine Zeit, in der Sie gut erreichbar sind, dann rufen wir zurück. Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch erforderlich ist, um einen Platz auf der Warteliste zu bekommen.
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Warum gibt es nicht immer Erstgesprächstermine?
Da es nur eine begrenzte Anzahl Therapieplätze gibt, werden Erstgesprächstermine immer nur dann angeboten, wenn auch in absehbarer Zeit ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Beantragung der Kostenübernahme noch einen gewissen Vorlauf benötigt.
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Was passiert im Erstgespräch?
In vielen Studien hat sich gezeigt, dass der Erfolg einer Psychotherapie sehr wesentlich vom "Zusammenpassen" von Patient*in und Therapeut*in sowie der Therapieform abhängt. Das Erstgespräch bietet Ihnen und mir die Möglichkeit, jeweils einen Eindruck voneinander zu bekommen und ein Gefühl, ob die "Chemie stimmt". Auch bietet es eine erste Orientierung, ob Ihre Zielsetzungen und Erwartungen an eine Behandlung zu der von mir angebotenen Therapieform, Qualifikation usw. passen. Aufgrund der großen Relevanz der „Passung“ von Patient*in und Therapeut*in ist ein Erstgespräch erforderlich, um einen Platz auf der Warteliste zu bekommen.
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Welche Kosten entstehen mir durch Erstgespräch und Behandlung?
Keine. Die Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung und Beihilfe oder die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse bezahlen für notwendige Behandlungen.
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Ich bin auf der Warteliste – was nun?
Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, jedoch kein Therapieplatz direkt frei sein, so haben Sie die Möglichkeit, einen Platz auf meiner Warteliste einzunehmen. Um die Warteliste aktuell zu halten ist es sehr wichtig, dass Sie uns einmal im Monat eine kurze Rückmeldung geben, dass Sie weiterhin Interesse an dem Therapieplatz haben.
Dies ist ganz unkompliziert auch ohne Anschreiben per Mail über info@psychotherapie-sarahweber.de möglich (z.B. „Therapieinteresse weiterhin aktuell“).
Sollte ich zwei Monate in Folge keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, so gehe ich davon aus, dass Sie bereits einen Therapieplatz gefunden haben oder kein Interesse mehr besteht.
Auf diese Weise möchte ich sicher gehen, dass ich anderen Menschen, die auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, eine möglichst realistische Einschätzung über unsere Wartezeiten geben kann und es hilft mir, die Abläufe in der Praxis zu planen.
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Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?
Die voraussichtliche Wartezeit hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel:
Wie viele Personen warten bereits auf einen Behandlungsplatz? Wie flexibel können Sie regelmäßige Termine wahrnehmen? Wird eine laufende Behandlung vorzeitig beendet? Fällt ein/e Patient/in wegen Umzug oder Krankheit langfristig aus? Haben Personen auf der Warteliste bereits einen anderen Behandlungsplatz gefunden oder keine Zeit zum freigewordenen Termin? Dann kann es mitunter recht schnell gehen!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen oft keine absolut verbindliche Wartezeit nennen kann.
Aktuelle Informationen zur voraussichtlichen Wartezeit können Sie im Erstgespräch, per Mail oder während der telefonischen Sprechstunde erfragen. Hierbei handelt es sich jedoch immer nur um grobe Einschätzungen.
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Werden die Kosten der Psychotherapie von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie in meiner Praxis. Allerdings darf ich aufgrund von Beschränkungen der KV Berlin nur eine gewisse Anzahl von Patientinnen über die gesetzliche Krankenkasse behandeln.
Sollte dies der Fall sein, können Sie sich aber in vielen Fällen trotzdem bei mir behandeln lassen.
Ein Wechsel der Krankenkasse zur BahnBKK erlaubt Ihnen die Behandlung bei mir. Ein Wechsel der Krankenkasse steht Ihnen als Patient*in frei und ist in der Regel unkompliziert möglich. Mehr Informationen zu einem Wechsel erhalten Sie unter https://www.bahn-bkk.de/a-z/cont/6354.
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Wird in dieser Praxis nach dem Kostenerstattungsverfahren gearbeitet?
Ich arbeite nicht nach dem Kostenerstattungsverfahren.
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Kostenerstattungsverfahren – was ist das?
Das Kostenerstattungsverfahren macht es gesetzlich versicherten Patient*innen möglich, sich auch in Privatpraxen behandeln zu lassen.
Üblicherweise sind allein Psychotherapeut*innen, die einen Kassensitz haben (sog. „niedergelassene“ Therapeut*innen) in der Lage, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Leider finden viele Therapiesuchende jedoch keinen Therapieplatz in diesen begrenzt vorhandenen Therapiepraxen, da die Wartelisten lang sind und in absehbarer Zeit kein Therapieplatz frei wird.
Dieses „Systemversagen“ hat zur Folge, dass auch Privatpraxen unter bestimmten Bedingungen die Kosten, die für die Behandlung eines/r gesetzlich versicherten Patienten/in entstehen, erstattet bekommen.
Kann die gesetzliche Krankenkasse einem/r Versicherten keinen Behandlungsplatz in absehbarer Zeit (d.h. in maximal vier Wochen) und in zumutbarer Entfernung (max. 30 Min. Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln pro Strecke) bei „niedergelassenen“ TherapeutInnen vermitteln, so sichert die folgende Gesetzesgrundlage das Patientenrecht auf eine notwendige Behandlung:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ (§ 13 Abs. 3 SGB V)
Zum Nachweis hierfür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Sie als Patient/in bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
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Warum wird meine Anfrage nicht beantwortet?
Leider ist die Anzahl der Anfragen inzwischen so hoch, dass die Beantwortung jeder Anfrage mehrere Stunden Zeit in der Woche in Anspruch nehmen würde, die ich dann nicht mehr für Therapie zur Verfügung hätte.
Deswegen habe ich mich dafür entschieden, nur auf Anfragen zu antworten, wenn ich Ihnen auch in realistischer Zeit ein Therapieangebot machen kann.
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Ich habe mich auf Gruppenplatz angemeldet, wie geht es weiter?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Sie nur kontaktieren kann, wenn ich auch einen potentiellen Therapieplatz für Sie habe. In diesem Fall schreibe ich Sie per Email an oder versuche, Sie telefonisch zu erreichen.
Sollten Sie nach 3 Monaten keine Rückmeldung bekommen haben, wird Ihre Anfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.