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Zur Kostenübernahme


Privat-

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Hinweise für Privatversicherte und Beihilfe.



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Hinweise für Gesetzlichversicherte.



Gesetzlichversicherte

Berufs-genossenschaft

Hinweise für Patient/innen, die durch die BG

versichert sind.

Berufsgenossenschaft

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Hinweise für Selbstzahler/innen.



Selbstzahler/innen

Privatversicherte


Kosten für Psychotherapien in Privatpraxen werden von Privaten Krankenkassen/Beihilfe in den meisten Fällen übernommen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag des/der Patienten/in erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.


Beachten Sie bitte hierbei, dass ich für alle erbrachten Leistungen den 3-fachen Satz nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) erhebe. Die Privaten Krankenkassen und Beihilfen erstatten in der Regel nur den 2,3-fachen Satz, so dass Sie einen gewissen Prozentsatz der Kosten selbst tragen müssen.

Die Kosten der Behandlung werden in einem Honorarvertrag festgehalten, der sich an der Berufsordnung für Psychotherapeut/innen orientiert. Sie bemessen sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen voraussichtlich 131,16 Euro je Einzelgespräch von 50 Minuten (vgl. Ziff. 870 GOP, 3-facher Satz). Für (100 Minuten) Gruppentherapie wird der 3,5-fache Steigerungssatz berechnet (61,18 Euro), auch hier verbleibt ein Eigenanteil von ca. 22 € pro Gruppensitzung.

 

Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind möglich. Zum Beispiel wird die Erhebung einer biographischen Anamnese gesondert abgerechnet (vgl. Ziff. 860 GOP, 3-facher Satz = 160,86 Euro).


 Der/die Patient/in kann die GOP bzw. das Gebührenverzeichnis hier einsehen. Ihre Fragen zur Abrechnung beantworte ich Ihnen gerne auch im Erstgespräch oder per Mail.


Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe, ob und in welchem Umfang diese Psychotherapie abdecken und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen.


Im Rahmen der ersten Termine wird in den sog. probatorischen Sitzungen gemeinsam versucht, die Beschwerden, Probleme, deren mögliche Entstehungsgeschichte und die persönliche Lebenssituation des/der Patienten/in zu erfassen, um eine Diagnose zu stellen und gemeinsam einen möglichen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Die probatorischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Die Beihilfestelle sowie einige private Versicherer erwarten nach den ersten probatorischen Sitzungen zum Teil einen Bericht sowie einen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Daran
anschließend werden die Therapiesitzungen durchgeführt, die ebenfalls in der Regel 50 Minuten dauern.



Gesetzlich Versicherte


Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten nicht regulär durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht aber die Möglichkeit, Psychotherapie nach dem sog. Kostenerstattungsverfahren zu beantragen (siehe auch Kostenerstattung). Bislang wurden 95% der so beantragen Therapien bei mir genehmigt! Nähere Informationen finden Sie hier.


Auch über eine Mitgliedschaft bei der BahnBKK ist eine Therapie in meiner Praxis möglich, da diese Therapie in Privatpraxen ermöglicht. Ein Wechsel der Krankenkasse steht Ihnen als Patient/in frei. In der Regel ist dies ein unkomplizierter Vorgang, der etwa 2-3 Monate Zeit in Anspruch nimmt.

Wie ein Wechsel zur BahnBKK abläuft, erfahren Sie hier.



Hinweise zur Übernahme der Kosten für das Erstgespräch finden Sie
hier


Berufsgenossenschaft


Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen grundsätzlich Psychotherapie, wenn diese zur Überwindung von Unfallfolgen durch Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle beiträgt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich zu einem Erstgespräch vorzustellen, wenn Sie unter psychischen Belastungen aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles leiden. Auch zur Unterstützung der Krankheitsbewältigung bei körperlichen Beschwerden kann eine psychotherapeutische Mitbehandlung sinnvoll sein. Gerne können Sie vor dem ersten Gesprächstermin Ihren Sachbearbeiter bitten, mir eine Kostenzusage zu schicken oder zu faxen.

Selbstzahlende


Die Kosten der Behandlung werden in einem Honorarvertrag festgehalten, der sich an der Berufsordnung für Psychotherapeut/innen orientiert. Sie bemessen sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen voraussichtlich 131,16 Euro je Einzelgespräch von 50 Minuten (vgl. Ziff. 870 GOP, 3-facher Satz). Gruppentherapien (100 Minuten) berechnen sich nach dem 3,5-fachen Steigerungssatz (61,18 Euro).

 

Die Erhebung einer biographischen Anamnese wird gesondert abgerechnet

(vgl. Ziff. 860 GOP, 3-facher Satz = 160,86 Euro).

 

Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind möglich.

 

Der/die Patient/in kann die GOP bzw. das Gebührenverzeichnis hier einsehen. Ihre Fragen zur Abrechnung beantworte ich Ihnen gerne auch im Erstgespräch oder per Mail.

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